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Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer Privatsphäre und Ihrer persönlichen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Um Ihnen ein möglichst hohes Maß an Transparenz und Sicherheit zu gewährleisten, informiert Sie unsere nachstehende Datenschutzerklärung über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der durch uns erfassten Informationen und Daten.

1. Unsere Grundsätze zum Datenschutz
  • Wir gehen mit den uns übertragenen Daten vertrauensvoll und verantwortungsbewusst um und beachten die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, und hierbei speziell der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG).
  • Wir verkaufen, verleihen oder verschenken Ihre personenbezogenen Daten nicht, eine Weitergabe an Dritte erfolgt ohne Ihre Einwilligung nur dann, wenn wir hierzu gesetzlich berechtigt sind, z.B. bei Vorliegen eines entsprechenden Gerichtsbeschlusses.
  • Wir verwenden Sicherheitstechnologien auf dem aktuellen Stand der Technik, um Ihre Daten vor Missbrauch zu schützen.
  • Wir möchten Ihnen eine sichere, reibungslose, effiziente und persönliche Nutzer-Erfahrung bieten.

Verantwortliche Stelle:

Hochschule Konstanz
Vertreten durch die Präsidentin
Prof. Dr. Sabine Rein
Alfred-Wachtel-Str. 8
78462 Konstanz
Deutschland
Tel.: 07531 206 0
E-Mail: kontakt@htwg-konstanz.de
Website: www.htwg-konstanz.de

Datenschutzbeauftragter:

Prof. Dr. Marc Strittmatter
Hochschule Konstanz
Alfred-Wachtel-Str. 8
78462 Konstanz
Deutschland
Tel.: 07531 206 755
E-Mail: dsb@htwg-konstanz.de
 

2. Beschreibung, Zweck und Umfang der Datenverarbeitung

a) Protokolldaten

Beim Zugriff auf das Studierendenportal der Hochschule Konstanz werden in einer Protokolldatei folgende Daten gespeichert:
  • Abgerufene URL,
  • Datum und Uhrzeit des Abrufs,
  • übertragene Datenmenge,
  • Meldung, ob der Abruf erfolgreich war,
  • IP-Adresse
  • Verwendete Browser
  • Betriebssystem inkl. Version
  • URL der verweisenden Seite (referer)

Die gespeicherten Daten dienen zur Optimierung des Internetangebotes und zur Fehlersuche.

Beim Besuch der Hochschul-Webseiten werden automatisch mehrere so genannte Session-Cookies gesetzt, die beim Schließen Ihres Browsers automatisch gelöscht werden. In späteren Browser-Sitzungen ist diese Information nicht mehr verfügbar. Wir verwenden diese Daten weder um Sie zu identifizieren noch um mit Ihnen in Kontakt zu treten. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern.

b) Personenbezogene Daten für Zulassungs-, Studien- und Prüfungsorganisation

Erfasst werden die für folgende Zwecke erforderlichen Daten (s. auch Punkt 3. Rechtsgrundlagen). Allgemein dient das Verfahren zur Organisation und Verwaltung der Zulassungs-, Studierenden- und Prüfungsdaten. Die Organisation umfasst die Erfassung der Zulassungsdaten, Vergabe von Studienplätzen, Einschreibung, Verwaltung des Studienverlaufs, Verwaltung der Prüfungsleistungen und Prüfungsorganisation.

Des Weiteren werden die Daten zum Zwecke der Selbstbedienung (Studierendenportal) für Bescheinigungsdruck, Rückmeldung, Prüfungsanmeldung und Adressenänderung benutzt.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der DSGVO, des LDSG sowie, des Landeshochschulgesetzes (LHG) und der Satzung der HTWG Konstanz über die Verpflichtung zur Angabe von personenbezogenen Daten sowie über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung der Aufgaben der Hochschule (Datenverarbeitungssatzung) vom 9. April 2024 verarbeitet.
 

3. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

a) Protokolldaten

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit.e) i.V.m. Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 4 LDSG.

b) Personenbezogene Daten für Zulassungs-, Studien- und Prüfungsorganisation
 
  • Art. 6 Abs. 1 lit. e) i.V.m. Art. 6 Abs. 3 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 12 Landeshochschulgesetz (LHG) vom 1. Januar 2005, zuletzt geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 17. Dezember 2024 (GBl. 2024 Nr. 114) i.V.m.  der Satzung der HTWG Konstanz über die Verpflichtung zur Angabe von personenbezogenen Daten sowie über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung der Aufgaben der Hochschule (Datenverarbeitungssatzung) vom 9. April 2024
  • § 199a SGB V
  • Hochschulstatistikgesetz
  • Art. 6 Abs. 1 lit. e) i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 8 Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in Baden-Württemberg (Hochschulzulassungsgesetz - HZG) in der Fassung vom 15. September 2005 zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1204, 1229)
4. Speicherdauer

a) Protokolldaten

Die gespeicherten Daten werden nach 7 Tagen gelöscht.

b) Personenbezogene Daten für Zulassungs-, Studien- und Prüfungsorganisation

Nutzergruppe Bewerber:
  1. Familienname,
  2. vollständige Vornamen in der Schreibweise des amtlichen Identitätsdokuments,
  3. Geburtsname, wenn abweichend von vorgelegten Unterlagen,
  4. Geburtsdatum,
  5. Geschlecht,
  6. Heimat- und/oder Korrespondenzanschrift,
  7. Staatsangehörigkeiten,
  8. Hochschulzugangsberechtigung (Art, Datum des Erwerbs, Noten, Ort der Ausstellung); bei Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Staat des Erwerbs,
  9. Studiengang, für den die Zulassung angestrebt wird, sowie die angestrebte Abschlussprüfung, die gewünschte Studien- und/oder Vertiefungsrichtung, Angaben zum angestrebten Einstiegssemester,
  10. Vorstudienzeiten, inklusive Angabe des Studiengangs und Name der Hochschule und abgelegte Prüfungen, sowie beantragte oder beabsichtigte gleichzeitige Zulassung zu einem anderen Studiengang
  11. Verlust des Prüfungsanspruchs in dem angestrebten Studiengang,
  12. Dauer, Art und Umfang berufspraktischer Tätigkeiten, eines abgeleisteten Wehr- oder Freiwilligendienstes vor Aufnahme des Studiums oder besondere Kenntnisse, Fähigkeiten, Vorbildungen oder anderer Daten zu Umständen, soweit diese entweder Zulassungsvoraussetzungen sind oder soweit diese auf Wunsch der Bewerberin oder des Bewerbers im Auswahlverfahren Berücksichtigung finden sollen,
  13. Lebenslauf,
  14. das Vorliegen der für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse,
  15. Angaben zum Vorliegen der fachspezifischen Studierfähigkeit, sofern diese Zulassungsvoraussetzung für den angestrebten Studiengang ist,
  16. Vertrag mit einer Praxiseinrichtung, die einen Kooperationsvertrag mit HTWG Konstanz hat,
  17. eine für die Dauer des Vergabeverfahrens gültige E-Mail-Adresse,
  18. im elektronischen Anmelde- oder Bewerberportal bei der Registrierung und Anmeldung einen Benutzernamen und ein Passwort, die die Studienbewerberin oder der Studienbewerber selbst festlegt und die der Hochschule gegenüber nicht bekanntzugeben sind und
  19. bei Teilnahme der Hochschule mit dem gewünschten Studiengang am Serviceverfahren nach § 4 Abs. 1 der Hochschulzulassungsverordnung die Ordnungsmerkmale, die die Studienbewerberin oder der Studienbewerber bei der Registrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung erhält, insbesondere die Identifikationsnummer und die Authentifizierungsnummer.


Die gespeicherten Daten werden spätestens zum Ende des Semesters gelöscht, welches auf das Semester folgt, zu dem die Bewerbung erfolgte.

Nutzergruppe Studierende:

Die gespeicherten Daten werden in der Regel mit Exmatrikulation, spätestens nach Abschluss des Prüfungsverfahrens gelöscht.

Folgende Daten sind aus der Verpflichtung zur unverzüglichen Löschung ausgenommen:

      1. Kontaktdaten,
      2. Fakultät und Studiengang,
      3. Art und Datum des Abschlusses und
      4. äußere Verlaufsdaten i.S.v. § 5 Abs. 3 LHG.

Die Hochschule verwendet die Daten Nr. 1.) bis 3.) zur Pflege der Verbindung zu den Absolventinnen und Absolventen. Die Daten Nr. 1.) bis 4.) nutzt die Hochschule zur Durchführung von Befragungen zur Sicherung einer hohen Qualität und Leistungsfähigkeit sowie zur Durchführung von Evaluationen. Dies gilt nicht für den Fall, dass die Betroffenen Widerspruch gegen die Speicherung und Nutzung der Daten zu den in Satz 2 bzw. 3 genannten Zwecken eingelegt haben. Die Hochschule informiert die Studierenden über die Verarbeitung der Daten zu diesen Zwecken und belehrt die Absolventinnen und Absolventen sowie Studierende, die aus anderen Gründen exmatrikuliert werden, über das bestehende Widerrufsrecht. Eine Verwendung der Daten zu dem Zwecke der Durchführung von Evaluationen erfolgt längstens für einen Zeitraum von 25 Jahren.

Weiterhin sind folgende Daten der Absolventinnen und Absolventen aus der Verpflichtung zur unverzüglichen Löschung ausgenommen

      1. Familienname, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Anschrift, E-Mail-Adresse,

      2. Studiengang, Matrikelnummer,
      3. Ergebnis und Datum der Bachelorzwischenprüfung, der Bachelor- bzw. Masterprüfung des Studienabschlusses mit Gesamtnote und den die Gesamtnote tragenden Einzelnoten,
      4. Datum der Immatrikulation und Exmatrikulation sowie Exmatrikulationsgrund.

 

Die Hochschule verarbeitet diese Daten zum Zwecke der Validierung der seitens der Hochschule ausgestellten Zeugnisse, soweit dies erforderlich ist, um das Ansehen der Hochschule zu verteidigen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der konkrete Verdacht besteht, dass ein gefälschtes Zeugnis im Umlauf ist. Eine Verarbeitung der Daten zur Beantwortung von standardmäßigen Anfragen von Unternehmen und anderen juristischen Personen nach der Echtheit eines diesen vorgelegten Zeugnisses erfolgt ausschließlich auf Basis einer Einwilligung der betroffenen Absolventin oder des betroffenen Absolventen. Die Hochschule löscht diese Daten 50 Jahre nachdem die Exmatrikulation wirksam wurde.

Ggf. werden die Daten archiviert, soweit sie archivwürdig sind.
 

5. Empfänger

a) Protokolldaten

Die Daten werden nicht weitergegeben.

b) Personenbezogene Daten für Zulassungs-, Studien- und Prüfungsorganisation

Innerhalb der Hochschule: Die personenbezogenen Daten werden an die für die Aufgabenerfüllung der Hochschule und die Erfüllung des genannten Zwecks der Datenverarbeitung erforderlichen Stellen weitergegeben.

Außerhalb der Hochschule:
  • Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (pseudonymisiert laut Hochschulstatistikgesetz)
  • Landesoberkasse
  • Gesetzliche Krankenkassen (über das Studentische Meldeverfahren (SMV))
  • Stiftung für Hochschulzulassung Dortmund (Nutzergruppen Bewerber)
  • Seezeit Studierendenwerk Bodensee  (Sperrung Geldbörse Chipkarte)


6. Notwendigkeit der Erfassung Ihrer personenbezogenen Daten

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten gesetzlich vorgeschrieben ist (LHG). Üblicherweise ist für die Bewerbung um einen Studienplatz und die Immatrikulation erforderlich, dass Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, die in der Folge durch uns verarbeitet werden. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass eine Bewerbung und eine Immatrikulation nicht erfolgen können.

 
7. Betroffenenrechte

  • Sie haben das Recht, von der Hochschule Konstanz Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO zu erhalten und/oder unrichtig gespeicherte personenbezogene Daten gemäß Art. 16 DSGVO berichtigen zu lassen.
  • Sie haben darüber hinaus das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Ausgenommen sind Datenspeicherungen, die zum Betrieb der Internetseite technisch notwendig sind. Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich.
  • Erfolgt der Widerspruch im Rahmen eines Vertragsverhältnisses kann dies zur Folge haben, dass eine Vertragsdurchführung nicht mehr möglich ist.
  • Beruht die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung kann diese jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bleibt bis zum Widerruf unberührt.
  • Bitte wenden Sie sich zur Wahrnehmung Ihrer Rechte an das Rechenzentrum der Hochschule Konstanz, E-Mail: h1-support@htwg-konstanz.de
  • Sie haben außerdem das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften verstößt (Art. 77 DSGVO).
  • Die zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
  • (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/)
  • Sie haben das Recht, von der Hochschule Konstanz Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO zu erhalten und/oder unrichtig gespeicherte personenbezogene Daten gemäß Art. 16 DSGVO berichtigen zu lassen.
  • Sie haben darüber hinaus das Recht auf Löschung nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
  • Bitte wenden Sie sich zur Wahrnehmung Ihrer Rechte an die Abteilung Information und Kommunikation der Hochschule Konstanz, E-Mail: h1support@htwg-konstanz.de
  • Sie haben außerdem das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften verstößt (Art. 77 DSGVO).
  • Die zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

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Stand: März 2025